Schul- und Einweisungsflüge

Schul- und Einweisungsflüge

Sie haben Interesse, Ihre Schul- oder Einweisungsflüge möglichst zeitnah,  konzentriert und kostengünstig abzuwickeln?

 

Bei Starts und Landungen innerhalb unserer Betriebszeiten (KEINE MITTAGSPAUSE am Siegerland Flughafen) gewähren wir Ihnen folgende prozentuale Ermäßigungen auf das Landeentgelt gemäß unserer Entgeltregelung:

 

  • 45% bei einem Höchstabfluggewicht bis 2.000 kg
  • 30% bei einem Höchstabfluggewicht über 2.000 kg

Schulflüge im Sinne der Entgeltregelung sind Flüge, die ein Flugschüler im Rahmen seiner Ausbildung bei einem genehmigten Ausbildungsbetrieb (Luftfahrerschule) durchführt und die zum Erwerb einer Lizenz, Klassen – oder Musterberechtigung, oder zusätzlicher Berechtigungen im Sinne der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) bzw. vergleichbarer internationaler Regelungen notwendig sind.

Hierzu zählen auch Ausbildungsflüge für CVFR- und IFR-Berechtigungen. Wird bei einem diesen Voraussetzungen entsprechenden Schulflug eines Segelflugzeuges ein Schleppflugzeug verwendet, so wird der Flug des Schleppflugzeuges für die Entgeltberechnung einem Schulflug gleichgestellt.

Als Einweisungsflüge im Sinne der Entgeltregelung gelten Flüge, die ein Luftfahrer zum Erwerb einer Lizenz, Klassen- oder Musterberechtigung nach LuftPersV bzw. nach vergleichbaren internationalen Regelungen durchführen muss. Die Ermäßigung gilt nicht für Flüge, die zum Vertraut Machen nach LuftPersV oder nach vergleichbaren internationalen Regelungen durchgeführt werden.