FBO und sonstige lokale Regelungen

Unsere FBO (Flughafenbenutzungsordnung) finden Sie hier.

Besondere Regularien am Siegerland Flughafen


Zoll-und Passabfertigungen:
ZOLL:
Anmeldung mindestens 24 Std. vor Ankunft bzw. Abflug
Bundespolizei:  Anmeldung mindestens 6 Std. vor Ankunft bzw. Abflug


– BITTE LESEN SIE DIE NACHFOLGENDEN HINWEISE IMMER ZUSAMMEN MIT DEN AKTUELLEN AUSGABEN DER AIP, VFR-AIP UND NOTAM –

 

Local Traffic Regulations (Auszug aus dem AIP Germany – AD 2 EDGS 1-7 / 05 FEB 2015):


Örtliche Flugbeschränkungen


1.   IFR-An- und Abflüge

1.1 IFR-An- und Abflüge sind
– auf Flugzeuge bis 14 t höchstzulässiger Startmasse (MTOM) sowie
– auf die Tageszeit zwischen 0500 (0400) und 2100 (2000) beschränkt

 

1.2 An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen dürfen Flüge nach IFR nur mit vorheriger Genehmigung der Luftaufsicht Siegerland durchgeführt werden.

 

1.3 IFR-Flüge mit Flugzeugen bis 5,7 t MTOM bedürfen in den Monaten 1 MÄRZ bis 31 OCT in den Zeiten 0800 (0700) – 1600 (1500) der vorherigen Genehmigung durch die Luftaufsicht Siegerland.

 

1.4 IFR-Schulflüge bedürfen zu allen Zeiten der vorherigen Genehmigung (PPR) durch die Luftaufsicht Siegerland.

 

1.5 Übungsanflüge ILS RWY 31 bedürfen der vorherigen Genehmigung (PPR) durch die Luftaufsicht Siegerland. (Tel. +49 (0)2736-6844.)

 

Auszug aus den NFL (02MAR2017 – 1-963-17)


2. An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln

2.2 An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen dürfen Flüge nach IFR nur mit vorheriger Genehmigung der Luftaufsicht/Flugleitung Siegerland durchgeführt werden.

 

2.3 Flüge nach IFR mit Flugzeugen bis 5,7 t MTOM bedürfen in den Monaten 1. März bis 31. Oktober in den Zeiten von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Ortszeit der vorherigen Genehmigung durch die Luftaufsicht/Flugleitung Siegerland.

 

2.4 Schulflüge nach IFR bedürfen zu allen Zeiten der vorherigen Genehmigung durch die Luftaufsicht/Flugleitung Siegerland.

 

2.5 Übungsanflüge im Instrumentenflugbetrieb auf die Piste 31 bedürfen der vorherigen Genehmigung (PPR) durch die Luftaufsicht/Flugleitung Siegerland. (Tel. +49 (0)2736-6844.)

 

Hinweis für Flugzeuge über 14 t MTOM:   Für Starts/Landungen auf EDGS muss eine Ausnahmegenehmigung bei der Bez.-Reg. Münster beantragt werden – Bitte PPR an: info@siegerland-airport.de, wir sind Ihnen gerne bei der Beantragung behilflich.

Schul- und Einweisungsflüge

 

Sie haben Interesse, Ihre Schul- oder Einweisungsflüge möglichst zeitnah,  konzentriert und kostengünstig abzuwickeln?

 

Bei Starts und Landungen innerhalb unserer Betriebszeiten gewähren wir Ihnen folgende prozentuale Ermäßigungen auf das Landeentgelt gemäß unserer  Entgeltregelung:

  • 45% bei einem Höchstabfluggewicht bis 1.999 kg
  • 30% bei einem Höchstabfluggewicht über 2.000 kg

Schulflüge im Sinne der Entgeltregelung sind Flüge, die ein Flugschüler im Rahmen seiner Ausbildung bei einem genehmigten Ausbildungsbetrieb (Luftfahrerschule) durchführt und die zum Erwerb einer Lizenz, Klassen – oder Musterberechtigung, oder zusätzlicher Berechtigungen im Sinne der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) bzw. vergleichbarer internationaler Regelungen notwendig sind.

 

Hierzu zählen auch Ausbildungsflüge für CVFR- und IFR-Berechtigungen. Wird bei einem diesen Voraussetzungen entsprechenden Schulflug eines Segelflugzeuges ein Schleppflugzeug verwendet, so wird der Flug des Schleppflugzeuges für die Entgeltberechnung einem Schulflug gleichgestellt.

 

Als Einweisungsflüge im Sinne der Entgeltregelung gelten Flüge, die ein Luftfahrer zum Erwerb einer Lizenz, Klassen- oder Musterberechtigung nach LuftPersV bzw. nach vergleichbaren internationalen Regelungen durchführen muss. Die Ermäßigung gilt nicht für Flüge, die zum Vertraut machen nach LuftPersV oder nach vergleichbaren internationalen Regelungen durchgeführt werden.

 

 

Luftaufsicht:
Telefon +49 (0) 2736  414-0
Telefax +49 (0) 2736  50599