Entgeltregelung

Entgeltregelung

Flugsicherungsgebühren

Die Siegerland Flughafen GmbH ist als Flugsicherungsorganistion AFIS ab dem 01.09.2021 verpflichtet, für alle Flüge neben den Landeentgelten auch Flugsicherungsgebühren gem. FSAAKV zu erheben. Im gleichen Zuge entfallen die bisherigen IFR-Anfluggebühren. Für Platzrundenflüge wird die FS-Gebühr nur 1 x erhoben.

 

Link zum PDF – Entgeltregelung ab 01. April 2023:

Entgeltregelung Siegerland-Flughafen GmbH